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Neue Regelungen im Integrationsrat: Stärkung der Jugendbeteiligung (25.01.2024)

Neue Regelungen im Integrationsrat: Stärkung der Jugendbeteiligung (25.01.2024)

Die Geschäftsordnung des Integrationsrats hat kürzlich bedeutende Änderungen erfahren, die darauf abzielen, die Mitwirkung des Jugendgemeinderats zu stärken. Besonders hervorzuheben ist die Einführung einer ständigen Vertretung des Jugendgemeinderats im Integrationsrat mit gleichen Rechten wie den anderen Mitgliedern.

Die Integration der Jugend in politische Entscheidungsprozesse ist von zentraler Bedeutung für eine lebendige und vielfältige demokratische Gesellschaft. Die Änderungen in der Geschäftsordnung des Integrationsrats setzen ein klares Zeichen für die Anerkennung der Stimme und Perspektive der jungen Generation.

Der Integrationsrat hat diese wegweisenden Änderungen beschlossen und dem Gemeinderat empfohlen, dem Vorschlag zu folgen. Erfreulicherweise ist der Gemeinderat dieser Empfehlung gefolgt, und somit wurden die vorgeschlagenen Änderungen in der Geschäftsordnung des Integrationsrats offiziell verabschiedet.

Die Schaffung einer ständigen Vertretung des Jugendgemeinderats im Integrationsrat bedeutet, dass Jugendliche nun direkt an den Diskussionen und Entscheidungen teilnehmen können, die die Integrationspolitik und das Zusammenleben in der Gemeinde betreffen. Diese Maßnahme unterstreicht die Absicht, die Jugend als aktiven und gleichberechtigten Akteur in die Gestaltung von Integrationsprozessen einzubeziehen.

Die aktuelle Geschäftsordnung kann hier eingesehen werden!